Elternpost

Kurzfristige Änderung der Pooltestungen

Date: Januar 26, 2022 Author: Sabine Storbeck Categories: Elternpost, Schulgeschehen

Liebe Eltern,                                      Schieder-Schwalenberg, den 26.1.2022

wie Sie vielleicht der Presse oder den Nachrichten schon entnommen haben, gibt es eine kurzfristige Änderung im Pool- Testverfahren, um die Labore hinsichtlich der PCR-Testung zu entlasten.

Am Ende dieser Mail finden Sie den Link zur heute Nacht veröffentlichten Schulmail. Ich fasse hier das Wichtigste für Sie zusammen: 

  • Auch in Zukunft werden in Grundschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt. 
  • Es ist allerdings keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen (wie vor den Weihnachtsferien).
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. 

Und nun die wichtige Änderung:

Im Falle eines positiven Pools werden Sie wieder über Teams von der Schulleitung/ Klassenlehrkraft benachrichtigt. Konkret bedeutet das:

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools besuchen am nächsten Tag die Schule und werden zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (Nasenabstrich) getestet. Auch am Folgetag erfolgt ein Schnelltest aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse und zwar so lange, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt
  • Alternativ können Sie eine offizielle Teststelle nutzen und das negative Ergebnis vorlegen/ mitbringen lassen. In Schieder ist z.B. das Testzentrum „Im Kurpark 2“ von 6.30 Uhr -8.00 Uhr geöffnet. 

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können oder wenn der Schnelltest in der Schule negativ ist.

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich frühestens am 7. Tag durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Liebe Grüße 
gez. Sabine Storbeck

https://www.schulministerium.nrw/25012022-erforderliche-anpassungen-des-optimierten-lolli-testsystems-den-grundschulen-ab-dem_________________________________________________________________________________