Update
Betreff: Schülerausweise als negativer Coronatest
Aus der Presse/ der neuen Coronaschutzverordnung haben auch wir erfahren, dass der Schülerausweis ab dem 20.08.21 als eines der 3G ausreicht. Die meisten Grundschulen stellen keine Schülerausweise aus, da dies laut Erlass des Ministeriums vom 23.05.1997 erst ab Klasse 5 die Regel sei soll. Auf facebook erklärt das land.nrw , dass die Vorlage eines Schülerausweises für Jugendliche ab 15 Jahren gelten soll, da Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren schulpflichtig sind und somit grundsätzlich als getestete Personen gelten.