Schulgeschehen

Aus dem Ministerium

Date: Januar 25, 2023 Author: Sabine Storbeck Categories: Schulgeschehen

Schieder-Schwalenberg, den 26.01.2023


Liebe Eltern, 
heute wende ich mich hoffentlich ein letztes Mal an Sie mit einem Informationsbrief, der irgendetwas mit Corona zu tun hat. In diesem Brief finden Sie die Eckpunkte der Schulmail vom 25.01.2023 aus dem Schulministerium. Die Schulmail und den Elternbrief des Ministeriums finden Sie unter:   https://www.schulministerium.nrw
Nach dem 31.1.2023 läuft die Coronaverordnung aus und das hat auch für die Schulen Folgen. Von diesem Tag an werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen.

Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind.

Maskenpflicht
In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. 

Isolationspflicht
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. 

Hygieneregeln
An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln.

Husten, Schnupfen,…
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.

 
Kann sich das wieder ändern?
Das Schulministerium und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, können jederzeit entsprechende Unterstützungs- und Handlungsempfehlungen gegeben werden. Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen. 

In eigener Sache: Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Da wir eine schwangere Lehrkraft an der Schule haben, ist es uns wichtig, dass meldepflichtige Infektionskrankheiten der Schule angezeigt werden:  z.B. Covid-19, Scharlach, Influenza, Kopfläuse,…. Um welche es sich genau handelt, können Sie auf der Homepage unter Informationen „Formulare, Infos, Broschüren“ einsehen. Nicht jede meldepflichtige Krankheit führt zu einem Schulbesuchsverbot oder zu einer Attestpflicht., wie Sie der Wiederzulassungstabelle entnehmen können.  

Wie auch die Ministerin möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass wir in der zurückliegenden Zeit gut zusammenarbeiten konnten. Ihre Mitarbeit, Ihre Geduld und Ihre Zuversicht in dieser sehr fordernden Zeit haben uns immer unterstützt und so manchen Erlass und Entscheidung des Schulministeriums leichter „stemmen“ lassen. 

Liebe Grüße und bleiben Sie auch weiterhin gesund und munter

Sabine Storbeck

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin